Der Skandal rund um die Wirecard Aktie
Spekulationen über intransparente Geschäfte und Bilanzfälschung bei der Wirecard Aktie
Immer wieder gab es Spekulationen über intransparente Geschäfte und Bilanzfälschung bei Wirecard. Wirecard wies diese Vorwürfe jedes Mal öffentlich von sich. Nach kurzzeitigen Kurseinbrüchen stieg der Kurs der Wirecard Aktie sodann auch immer wieder an. Am 3. September 2018 verzeichnete die Wirecard Aktie gar einen Kurs von € 197,00. An eine Klage gegen Wirecard dachte damals noch niemand.
Sonderprüfung der Wirecard durch KPMG
Der Niedergang begann, nachdem die Wirecard AG den Wirtschaftsprüfer KPMG im Oktober 2019 mit einer Sonderprüfung der Gesellschaft beauftragt hatte. Der am 28. April 2020 veröffentlichte Sonderbericht konnte die Anschuldigungen nicht entkräften, sondern stellte vielmehr u.a. fest, dass diverse Softwareverträge ohne wirtschaftliche Substanz erkennbar seien. Darüber hinaus seien diese Verträge nicht korrekt oder gar nicht in der Buchhaltung der jeweiligen Gesellschaft erfasst worden. Vor allem aber beanstandete KPMG das Fehlen eines Internen Kontrollsystems bei Wirecard.
Nach dieser Veröffentlichung kam es zu einem Kurseinbruch der Wirecard Aktie um rund 25 %.
Schein-Bankguthaben von € 1,9 Milliarden
Am 22. Juni 2020 platzte dann die Blase rund um den Skandal der Wirecard Aktie: Die Wirecard AG musste die Öffentlichkeit informieren, dass Bankguthaben in Höhe von insgesamt € 1,9 Milliarden
„mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht bestehen.“
Wirecard musste die Einschätzung diverser bereits veröffentlichter vorläufiger Betriebsergebnisse zurücknehmen. Damit war die Grundlage für eine Klage auf Schadenersatz gegen Wirecard geebnet.
Insolvenz der Wirecard AG und Totalverlust der Wirecard Aktie
Am 25. Juni 2020 informierte Wirecard die Öffentlichkeit, dass ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung gestellt werde.
Die Wirecard Aktie erlitt einen Totalverlust auf € 1,42 (26. Juni 2020).
Wirecard Klage
Unserer Ansicht nach hat Wirecard die Öffentlichkeit viel zu spät über diverse relevante Umstände informiert; allen voran, dass Bankguthaben in Höhe von € 1,9 Milliarden nicht bestünden, sowie, dass kein Internes Kontrollsystem eingerichtet war.
Daher kommt nach dem Dafürhalten von LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. eine Klage gegen Wirecard in Betracht, aber auch eine Klage gegen die damaligen Wirecard Vorstände Dr. Markus Braun und Jan Marsalek. Insbesondere über Letzteren häufen sich die Pressemeldungen in den letzten Tagen. Auch die ehemaligen Mitglieder des Aufsichtsrats könnten Adressaten einer Klage wegen einer allfälligen Verletzung von Aufsichtspflichten der Wirecard AG sein.
Auch der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young (EY) könnte mit einer Klage aufgrund des Kursverlustes der Wirecard Aktie belangt werden. Dies mit dem Argument, dass EY die Bücher und Konten von Wirecard nicht ordnungsgemäß bzw. ausreichend geprüft hat. Bekanntlich musste Wirecard ja diverse, bereits veröffentlichte – und sohin von EY entsprechend genehmigte – Betriebsergebnisse als unrichtig zurücknehmen.
Auch die deutsche Finanzmarktaufsicht (Bafin) und beratende Banken sind mögliche Anspruchsgegner einer Wirecard Klage .
Grundsätzlich kommen für eine Wirecard Klage alle Anleger in Betracht, die die Wirecard Aktie vor dem 22. Juni 2020 gekauft haben.
Weitere Informationen zur Wirecard Klage
Nähere Details zum Wirecard Skandal und der Wirecard Klage finden Sie in unserem auf meinanwalt.at veröffentlichten Fachbeitrag „Die Causa Wirecard: Soll ich wegen meiner Wirecard Aktie Klage einbringen?“
Kontakt zu LEGAL CHAMBERS Kainz
LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. berät mehrere Anleger der Wirecard Aktie wegen Schadenersatz und bereitet die ersten Klagen vor. Wir haben langjährige Erfahrung im Bank- und Anlegerrecht und helfen Ihnen gerne, Ihren durch den Kursverlust der Wirecard Aktie erlittenen Schaden mit Klage – allenfalls auch zuvor außergerichtlich – geltend zu machen.
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter +43 1 890 66 28 oder per E-Mail an office@legal-chambers.at.
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. berät Sie gerne und persönlich über Ihre individuellen Möglichkeiten für eine Klage auf Schadenersatz wegen des Kursverlustes der Wirecard Aktie.