In dem Artikel „Österreichs Behörde schaut bei Motor-Manipulationen weg“ vom 9. August 2019 (Autorin: Luise Ungerboeck) zitiert derStandard.at/Web Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. zum „Abgasskandal“. Der Artikel bezieht sich auf die vom „Handelsblatt“ unlängst veröffentlichten Bescheide des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), wonach beispielsweise beim Porsche Macan von bis zu fünf unzulässigen Abschalteinrichtungen bei der Motorsteuerung zur Abgasreinigung die Rede sei. Konkret gehe es um die vom KBA angeordneten Rückrufe der Motoren EA 898, EA897 und EA897 evo. Letzterer ist beispielsweise auch im Porsche Cayenne verbaut. Zu den von LCK geführten Verfahren betreffend 3.0 l-Motoren, hier konkret betreffend den Porsche Cayenne, zitiert derStandard.at/Web Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M.:
„Die Gewährleistung des Händlers im Fall eines Sachmangels läuft zwei Jahre ab Übergabe, eine Vertragsanfechtung ist drei Jahre ab Vertragsabschluss möglich – jeweils unabhängig von der Kenntnis, sagt der mit ersten Klagen für 3.0-Liter-Diesel wie einem Porsche Cayenne befasste Rechtsanwalt Thomas Kainz. Behelfe gegen den Verkäufer beziehungsweise die Verjährung sind von der Kenntnis des Schadens unabhängig.“
Entsprechend ist Eile geboten, da die Verjährungsfristen rasch abzulaufen drohen. Haben Sie auch einen Porsche oder Audi, prüfen wir für Sie gerne, ob Ihr Fahrzeug vom „VW-Abgasskandal“ betroffen ist und erörtern wir mit Ihnen gerne Ihre Rechte und möglichen Ansprüche.
Kontakt:
LEGAL CHAMBERS Kainz
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M.
Universitätsring 12
1010 Wien
Tel.: +43 1 890 66 28
E-Mail: office@legal-chambers.at
Den Link zum vollständigen Artikel von derStandard.at/Web finden Sie hier