KONTAKT
Tel: +43 1 890 66 28
Fax: +43 1 890 66 28 15
thomas.kainz@legal-chambers.at
thomas.kainz@legal-chambers.de
AUSBILDUNG
Universität Wien, Mag. iur. (2004)
Universität Wien, Dr. iur. (2008)
King’s College London, LL.M. in International and Alternative Dispute Resolution (2007)
PRAXIS
LEGAL CHAMBERS Kainz (seit 2015)
Kerres Rechtsanwalts GmbH (2011 – 2015)
Lektor im Bankrecht an der Fachhochschule des BFI Wien (seit 2014)
RECHTSANWALT
zulgeassener Rechtsanwalt in Deutschland, RAK Berlin (2023)
zulgeassener Rechtsanwalt in Österreich, RAK Wien (2011)
KOOPERATIONSANWALT
Generali Versicherung AG (2017)
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) ist Gründer und Partner der Rechtsanwaltskanzlei LEGAL CHAMBERS Kainz.
Er berät Mandanten schwerpunktmäßig im Wirtschafts-, Bank- und Anleger-, Vertrags- und Schadenersatz-, Arzthaftungs-, Marken- und Immaterialgüter-, Erb- sowie im Gesellschaftsrecht und ist insbesondere auf die Führung von komplexen Gerichts- und Schiedsverfahren in diesen Bereichen spezialisiert.
SPEZIALGEBIETE
- Prozessführung und Gerichtsverfahren
- Schiedsgerichtsbarkeit
- Banken- und Anlegerrecht
- Zivilrecht
- Vertragsrecht
- Schadenersatzrecht
- Arzthaftungsrecht
- Erbrecht
- Bestandsrecht (Miete, Pacht)
- Marken- und Immaterialgüterrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Gesellschaftsrecht
VORTRAGSTÄTIGKEITEN
Lektor im Bankrecht, Fachhochschule des bfi Wien GmbH (von 2014 – 2021)
SPRACHEN
Deutsch, Englisch, Französisch
MITGLIEDSCHAFTEN
Deutsch-Österreichische Juristenvereinigung e.V. (DÖJ)
Wiener Advokatengesellschaft Union
Alumniclub der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien (jus-alumni)
Alumniclub des King’s College London (King’s College Alumni)
Absolventenvereinigung des Albertus Magnus Gymnasiums
Arbitration & Litigation Lawyers
DIS40
Rechtsanwaltskammer Wien
Rechtsanwaltskammer Berlin
Erfahrung als Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) begann seine Karriere in der Schiedsrechtsabteilung von Österreichs Großkanzlei Wolf Theiss und schloss eine fast fünfjährige Tätigkeit als Partner und Leiter der Zivilrechts- und Prozessführungsabteilung der Wiener Wirtschaftskanzlei Kerres | Partners an. In dieser Zeit verhalf er geschädigten Anlegern sowie Unternehmen und Stiftungen in Anlegerprozessen vor dem Handelsgericht Wien (HG Wien), Oberlandesgericht Wien (OLG Wien) und Obersten Gerichtshof (OGH) zu durchaus beachtlichen Erfolgen. Auch hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) mehrere Schadenersatz- und Vertragsstreitigkeiten mit teils hohen Streitwerten sowie unter anderem Erbrechts- und Gesellschaftsprozesse vor Wiens Bezirks-, Handels-, und Landesgerichten verhandelt, die große mediale Beachtung erfuhren. Daneben war Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) in mehreren in englischer wie auch in deutscher Sprache geführten Schiedsverfahren tätig.
Internationale Expertise
Seine zusätzliche, auch internationale Expertise erhielt Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) durch seine Ausbildung an der Universität Wien (Doktorat 2008, Internationales Recht) sowie am King’s College London der Universität von London (LL.M. 2007, vergleichende und internationale Streitbeilegung). Zudem ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) seit 19. Jänner 2023 auch in der Bundesrepublik Deutschland als deutscher Rechtsanwalt zugelassen.
Beratung in Deutsch und Englisch
Aufgrund seiner internationalen Ausbildung sowie mehrerer internationaler Mandate versteht es Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) gleichermaßen, Prozesse in englischer wie in deutscher Sprache zu führen.
Motto
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) möchte eine kompetente, gleichzeitig kostenfaire und transparente Leistung anbieten. Der Klient soll sich bei ihm wohl und informiert fühlen und mit einem guten Gefühl seine rechtlichen Sorgen übergeben können.
PUBLIKATIONEN
BÜCHER
Kainz/Kerres, Wertpapierdienstleistungen nach dem WAG 2007, 2012, Verlag Manz
ZEITSCHRIFTEN
Kainz, Die Plage mit der hypothetischen Alternativanlage, ecolex 2014/682
Kainz/Raffling, Ein Skiausflug mit der Firma – was gilt es zu beachten?, ZVR 2013/1
Kainz, Es muss nicht immer der Schaden des Anlegers sein – oder doch?, ecolex 2012/462, Verlag Manz
Kainz, Die Zulässigkeit von staatsanwaltschaftlichen Vernehmungsprotokollen im Zivilprozess, ecolex 2012/216, Verlag Manz
Kainz, Die Ablehnung von (Schieds-) Richtern, ecolex 2011/693, Verlag Manz
Kainz, Die strafrechtlichen Gefahren der Anlageberatung – Betrug und Untreue? RdW 2011, 486, 462, Verlag Lexis Nexis
Kainz, GmbH-Gründung: Stammkapital wird von € 35.000 auf € 10.000 herabgesetzt, 25.3.2013, wirtschaftsanwälte.at
Kainz, Vom Vermögensverwalter zum Anlageberater, 21.4.2012, Wirtschaftsblatt
Kainz/Stocker, Wie streng ist die Beraterpflicht der Banken?, 31.3.2011, wirtschaftsanwälte.at
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