Laut „Bayerischem Rundfunk“ und „Handelsblatt“ hat Audi im „Abgasskandal“ die Diesel-Autos mit 3,0- und 4,2-Liter-Motoren stärker manipuliert als bis dato bekannt. Audi soll bei zahlreichen Motoren nicht bloß eine, sondern gleich vier unterschiedliche Abschalteinrichtungen genutzt haben. Den nicht öffentlichen Bescheiden des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes („KBA“) zufolge seien rund 200.000 Dieselmotoren mit der Abgasnorm Euro 6 betroffen. Davon seien auch Modelle von Porsche und VW erfasst.
Nur eine dieser Abschalteinrichtungen, die sogenannte „Aufwärmfunktion“, soll vom KBA als unzulässig eingestuft worden sein. Die anderen drei „Strategien“ soll Audi „freiwillig“ aus der Software entfernt haben. Das KBA soll bei der Mehrheit der Modelle keine eigene technische Prüfung vorgenommen, sondern auf Angaben des Konzerns vertraut haben.
Prof. Dr. Martin Führ von der Hochschule Darmstadt, der zugleich Gutachter im Abgasuntersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages war, geht davon aus, dass die Behörde alle vier Strategien als (unzulässige) Abschalteinrichtung qualifiziert hat, weil diese offensichtlich nicht notwendig für den Motorschutz waren, da man sie sonst nicht derart problemlos entfernen hätte können.
Kritik habe das KBA auch durch die Münchner Staatsanwaltschaft, die im Zusammenhang mit dem Dieselskandal bei Audi gegen 27 Beschuldigte ermittelt, erfahren. Aus vertraulichen Unterlagen zu Audi, die der „Bayerische Rundfunk“ und das „Handelsblatt“ ausgewertet haben will, gehe hervor, dass das KBA nicht zuerst die Staatsanwaltschaft, sondern Audi über Maßnahmen wie Rückrufe informiert habe.
Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.
Sollten Sie einen Audi, insbesondere mit 3.0- oder 4.2- Liter-Motor haben, kontaktieren Sie uns gerne und wir prüfen für Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist.
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Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London)
LEGAL CHAMBERS Kainz
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Erfahren Sie hier mehr über den VW-Abgasskandal
Erfahren Sie hier mehr über den Mercedes-Abgasskandal
Hier finden Sie die Gutachterliche Stellungnahme von Prof. Dr. Martin Führ von der Hochschule Darmstadt für den Deutschen Bundestag – 5. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode, „sofia – Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse“ vom 19.11.2016