Mercedes Klage

Am Freitag, den 15. November 2019, berichtete die Tageszeitung „Kurier“ über den unlängst von LEGAL CHAMBERS Kainz vor dem Oberlandesgericht Wien erwirkten Beschluss vom 28. Oktober 2019, wonach die Daimler AG („Mercedes“) in Österreich vor dem Handelsgericht Wien geklagt werden könne (LCK hat berichtet).

Unzulässige Abschalteinrichtung

Der Anlassfall betrifft die Klage des Käufers eines Mercedes-Benz Typ GLC 250d 4MATIC, der laut Klage vom Mercedes Rückruf betroffen ist. Die Klage richtet sich sowohl gegen den Händler als auch gegen die Daimler AG als Herstellerin. Der Hauptvorwurf in der Klage lautet, dass Daimler in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert hat, womit am Prüfstand die Abgasgrenzwerte eingehalten werden, im Straßenbetrieb jedoch nicht. Somit wäre die Typengenehmigung erloschen.

Internationale Zuständigkeit bestätigt

Das Oberlandesgericht Wien bestätigte in seinem Beschluss vom 28. Oktober 2019 die Zuständigkeit in Österreich. Der „Kurier“ führt dazu aus:

„Das könnte gewaltige Folgen haben. Denn damit werden nun Klagen in der Causa Dieselskandal gegen Mercedes zugelassen.“

Rechtsanwalt Dr. Kainz, der den Beschluss erstritten hat, sieht darin eine bahnbrechende Entscheidung. Diese soll Autokäufer, die vom Mercedes Rückruf betroffen sind, ermutigen, gegen Mercedes in Österreich vorzugehen. Noch ist es nicht zu spät: Die dreijährige Verjährungsfrist für Schadenersatz ist noch offen. Darüber hinaus sind in vielen Fällen auch noch Ansprüche gegen den Verkäufer auf Gewährleistung und Irrtum denkbar. Der Kurier hält dazu fest:

„Das entsprechende Verfahren vor dem Handelsgericht wird nun wieder aufgenommen, weitere neue Klagen können nun eingebracht werden.“

Sollten auch Sie vom Mercedes Rückruf betroffen sein, kontaktieren Sie uns gerne. Wir prüfen individuell und unverbindlich Ihre möglichen Ansprüche.

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