EuGH Thermofenster

Streitfrage Thermofenster

In vielen Dieselfahrzeugen sind sogenannte Thermofenster verbaut. Dabei handelt es sich um eine spezielle Programmierung der Motorsteuerungssoftware. Diese sorgt dafür, dass die Abgasrückführung (AGR) der betroffenen Dieselfahrzeuge nur bei bestimmten Temperaturen (z.B. zwischen 20 und 30 Grad Celsius) voll funktioniert. Die Temperaturen sind so gewählt, dass die betroffenen Dieselfahrzeuge bei den Zulassungstests gut abgeschnitten haben, auf der Straße die Stickoxid-Emissionswerte jedoch häufig überschreiten.

Betroffen sind insbesondere Dieselfahrzeuge der Marken Mercedes, VW, Audi, Seat, Skoda, Porsche, Opel und BMW. Die Hersteller der Dieselfahrzeuge versuchen diese Praxis mit der Begründung zu rechtfertigen, dass Thermofenster angeblich den Motor vor Verschleiß schützen sollen.

EuGH-Entscheidung vom 17. Dezember 2020 betreffend den Dieselskandal

Wie wir zuletzt berichtet haben, hat der EuGH in seinem Urteil vom 17. Dezember 2020 betreffend den Dieselskandal (C-693/18) klargestellt, dass der Einsatz einer Abschalteinrichtung nicht dadurch gerechtfertigt werden kann, um den Motor vor Verschleiß zu schützen. Aus dem Urteil des EuGH schließen wir und andere interessierte Beobachter des Dieselskandals, dass die Verwendung von Thermofenstern nicht erlaubt ist.

OLG Graz bestätigt: Thermofenster ist unzulässige Abschalteinrichtung

Obwohl das Urteil des EuGH betreffend den Dieselskandal sehr klar formuliert ist, behaupten die Hersteller und Autohändler in den Gerichtsverfahren nach wie vor, dass Thermofenster zulässig seien. Dem hat allerdings nunmehr das OLG Graz eine Absage erteilt. Mit Beschluss vom 11. März 2021 (GZ 5R 13/21b) bestätigte das OLG Graz unsere Sichtweise, dass das EuGH-Urteil vom 17. Dezember 2020 dahingehend zu verstehen ist, dass auch ein Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. So führte das OLG Graz aus, dass

(…) diese EuGH-Entscheidung durchaus dahin zu verstehen ist, dass auch das Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt (…)

Nachdem zu den Fragen der rechtlichen Auswirkungen eines Thermofensters auf den konkreten Kaufvertrag ein vom OGH eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH anhängig ist, beurteilt das OLG Graz die im Anlassverfahren vom Erstgericht ausgesprochene Verfahrensunterbrechung bis zu der Entscheidung des EuGH als zulässig. Dieses Urteil des EuGH steht aktuell noch aus, doch sprechen – wie auch der Beschluss des OLG Graz zeigt – gute Gründe dafür, dass der EuGH im Sinne der Verbraucher entscheiden wird.

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Abgasskandal: EuGH-Urteil gegen VW stärkt Position von Autobesitzern – LCK (legal-chambers.at)
OGH fragt in Sachen „Dieselskandal“ beim Europäischen Gerichtshof an – Homepage des OGH unter ogh.gv.at (abgerufen am 11.6.2021)

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