Am 19. Jänner 2023 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. nunmehr auch in der Bundesrepublik Deutschland als deutscher Rechtsanwalt zugelassen. Die feierliche Angelobung fand am 9. Februar 2023 durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Berlin, Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcus Mollnau, im Kreise von Familie und Kollegen in den Räumlichkeiten der Rechtsanwaltskammer Berlin in der Littenstraße 9, 10179 Berlin, statt.
Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt in Österreich war Herr Rechtsanwalt Dr. Kainz, LL.M. bereits seit mehreren Jahren effektiv und regelmäßig auch in der Bundesrepublik Deutschland als niedergelassener europäischer Rechtsanwalt auf dem Gebiet des deutschen Rechts, einschließlich des Gemeinschaftsrechts, tätig gewesen. Aufgrund dieser Tätigkeit und des Erfüllens sämtlicher weiterer Anforderungen des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), ließ die Rechtsanwaltskammer Berlin Herrn Dr. Thomas Kainz, LL.M. jetzt zur Rechtsanwaltschaft in der Bundesrepublik Deutschland zu.
Damit ist Herr Dr. Thomas Kainz, LL.M. fortan sowohl in Österreich als auch in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.
LEGAL CHAMBERS Kainz wird seinen Tätigkeitsbereich in der Republik Österreich vollständig aufrechterhalten und gleichzeitig sein Leistungsspektrum in der Bundesrepublik Deutschland weiter ausbauen. Herr Dr. Thomas Kainz, LL.M. freut sich, Klienten nunmer in Österreich und in Deutschland als Rechtsanwalt betreuen zu können.
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