KBA bestätigt Rückrufbescheid

Rückrufbescheid durch das KBA

Nachdem Daimler in bestimmten Mercedes Dieselfahrzeugen nach Auffassung des deutschen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut hatte, hatte das KBA mit Bescheid den Rückruf mehrerer Daimler Dieselfahrzeuge angeordnet.

KBA weist Widersprüche von Daimler gegen Rückrufbescheid zurück

Gegen jeden einzelnen Rückrufbescheid des KBA hatte Daimler damals Widerspruch eingelegt. Laut Spiegel hat das KBA diese Widersprüche nunmehr nach Informationen von Spiegel und Bayerischem Rundfunk zurückgewiesen. Das hätten sowohl das Bundesverkehrsministerium, also die Aufsichtsbehörde des KBA, als auch Daimler schriftlich auf Anfrage bestätigt. Der Spiegel zitiert das Bundesverkehrsministerium wie folgt:

Das KBA hat nahezu alle Widersprüche des Herstellers Daimler gegen KBA-Bescheide zurückgewiesen. Bei einem Widerspruch fehlt noch die Begründung des Herstellers, sodass dieser noch nicht abschließend bearbeitet werden konnte.

Damit hat das KBA seine Rechtsauffassung bekräftigt, dass es sich bei der in den betroffenen Fahrzeugen verbauten Software jeweils um eine unzulässige Abschalteinrichtung handelt. Daimler soll gegen die Zurückweisung der Widersprüche durch das KBA nunmehr ein Rechtsmittel erhoben haben. So soll Daimler Klagen beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht haben. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, habe das Verwaltungsgericht Schleswig auf Anfrage bestätigt, dass drei Klagen der Mercedes Benz AG vorlägen. Eine endgültige Entscheidung steht sohin noch aus. Die Rückrufbescheide des KBA sind daher noch nicht rechtskräftig.

Klagen gegen Daimler bei Rückruf und freiwilliger Kundendienstmaßnahme

Die Entscheidung des KBA stärkt jedenfalls die Position von Autofahrern, die vom Abgasskandal betroffen sind. Das KBA hat der Begründung von Daimler in ihren Widersprüchen eine Absage erteilt. Das KBA hat seine Rechtsansicht bestätigt, dass die in den Dieselfahrzeugen, die vom Rückruf betroffen sind, verwendete Software jeweils eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt. Wir empfehlen Autofahrern, die vom Rückruf betroffen sind und über eine Rechtschutzversicherung verfügen, ihre Ansprüche mittels einer individuellen Klage geltend zu machen. Aber auch Autokäufer, die nicht von einem Rückruf betroffen sind, haben Aussicht auf eine Klage gegen Daimler. Wie der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) Anfang des letzten Jahres entschieden hat, liegt ein Sachmangel wegen Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erst dann vor, wenn der Hersteller durch einen Rückrufbescheid des KBA eine Umrüstungsanordnung getroffen hat, sondern auch schon dann, wenn das KBA eine entsprechende Maßnahme gegenüber dem Hersteller noch nicht getroffen hat (BGH, Beschluss vom 28.1.2020, VIII ZR 57/19). Damit haben auch Fahrzeugbesitzer, die von einer „freiwilligen Kundendienstmaßnahme“ von Daimler betroffen sind, Aussicht auf eine Klage, da sich auch dann in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung befinden kann.

Sollte Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir stehen Ihnen mit unserem Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. gerne zur Seite und helfen Ihnen bei der Geltendmachung von einem Anspruch gegen Daimler oder gegen den Händler, der Ihnen das betroffene Fahrzeug verkauft hat. Bei Unsicherheit prüfen wir auch gerne für Sie, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Wir sind eine der österreichischen Vorreiterkanzleien im „Abgasskandal“ und vertreten im „Abgasskandal“ zahlreiche geschädigte Kunden vor Gerichten in Österreich wie auch in Deutschland.

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weiterführende Links
„Abgas-Skandal: Daimler klagt gegen Diesel-Rückruf“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18.3.2021 (abgerufen am 16.4.2021)
„Dieselskandal Daimler blitzt in Flensburg mit Widerspruch gegen Megarückruf ab“, Spiegel.de vom 5.2.2021 (abgerufen am 16.4.2021)
„Abgasskandal: EuGH-Urteil gegen VW stärkt Position von Autobesitzern“

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