Gerade in der kalten Jahreszeit mehren sich Klagen von Tesla Fahrern. Die Reichweite der Akkus liege deutlich unterhalb der Werbeversprechungen von Tesla, klagen Tesla Fahrer. Strecken, die bei höheren Außentemperaturen noch problemlos ohne Zwischenladung bewältigbar waren, sollen im Winter nicht mehr ohne Zwischenstopp zurückgelegt werden können. Manche Tesla-Besitzer berichten im Winter gar von einer Reichweiteneinbuße von bis zu 50 %.
Dahingehend scheinen Klagen gegen Tesla überlegenswert, mit dem Argument, dass die zugesagte Reichweite bei einem Elektroauto eine besonders vereinbarte Eigenschaft ist, deren Nichteinhaltung einen wesentlichen Sachmangel darstellt. Tesla Fahrer könnten somit einen Anspruch auf Aufhebung und Rückabwicklung ihres Kaufvertrages haben. Damit könnten sie die Rückzahlung des Kaufpreises samt Zinsen Zug um Zug gegen Herausgabe ihres Tesla begehren.
Sollten Sie von dieser Thematik betroffen sein, melden Sie sich gerne bei uns. Wir stehen Ihnen mit unserem Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. gerne zur Seite und helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegen Tesla.
Auch für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kontakt
LEGAL CHAMBERS Kainz
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M.
Universitätsring 12
1010 Wien
Tel.: +43 1 890 66 28
E-Mail: office@legal-chambers.at