VW-Urteil von LCK in Deutschland
Das Landgericht Halle / Saale (Deutschland) hat am 15. November 2018 (AZ 5 O 114/18) einer von LEGAL CHAMBERS Kainz vertretenen Autokäuferin Recht gegeben, die die Volkswagen AG direkt in Deutschland geklagt hatte. Die Klägerin erwarb 2011 für € 20.235 einen gebrauchten VW Passat, den der Sohn des Klägerin dann in Österreich verwendete. Später erfuhr sie, vom „VW-Skandal“ betroffen zu sein. 2018 schrieb ihr die Behörde, das KfZ habe eine unzulässige Abschalteinrichtung und daraus resultierend keine gültige Typgenehmigung mehr. Dieses von LCK erstrittene VW-Urteil kann Signalwirkung für andere AutokäuferInnen haben, die die Volkswagen AG in Deutschland klagen bzw. bereits geklagt haben.
Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW
Die Käuferin klagte VW über LCK und bekam Recht: Das LG Halle bestätigte einen Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung von VW. So urteilte das LG Halle: „Es lag also eine bewusste Täuschung der Aufsichtsbehörden einerseits und der Verbraucher andererseits vor, um die entsprechende Typengenehmigungen für die Fahrzeuge zu erhalten und diese dann so in Verkehr bringen zu können, um dadurch entsprechende Vertragsschlüsse der Händler mit Kunden herbeiführen zu können.“ Der Schaden liegt im bezahlten Kaufpreis. Die Klägerin muss sich einen Nutzungsersatz iHv. € 10.149,14 anrechnen lassen.
Das Urteil ist richtungsweisend, so der vertretende Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M., da es gegen den Hersteller geht: „Dies hat den Vorteil, dass längere Verjährungsfristen laufen und ein aufwendiges Beweisverfahren erspart bleibt.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Pressestimmen:
APA, „Dieselgate – VW wegen „sittenwidriger Schädigung“ zu Schadenersatz verurteilt„, 30.11.2018
Kontakt:
LEGAL CHAMBERS Kainz
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M.
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Tel.: +43 1 890 66 28
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