EuGH Thermofenster

Verhandlungstermin vor dem BGH vom 27.10.2020 aufgehoben

Der VI. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Pressemitteilung vom 12. Oktober 2020 (Nr. 128/2020) bekanntgegeben, dass ein im Dieselverfahren gegen die Daimler AG  für den 27. Oktober 2020, 9:30 Uhr, angesetzter Verhandlungstermin (AZ VI ZR 162/20) aufgehoben ist, da der klagende Fahrzeugkäufer die Revision zurückgenommen habe.

Worum ging es in dem Verfahren?

In dem Verfahren machte der Fahrzeugkäufer Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG geltend mit der Begründung, dass in dem ihm verkauften Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines sog. „Thermofensters“ installiert sei.

Rücknahme der Revision

Die Gründe, die zu der Rücknahme der Revision vor dem BGH geführt haben, sind nicht öffentlich bekannt. In vergleichbaren Fällen gegen die Volkswagen AG war eine verfahrensbeendende Revisionsrücknahme oftmals mit einem Vergleich verbunden. Die Daimler AG hat uns gegenüber dazu mitgeteilt, dass diese Klagerücknahme nicht auf einem Vergleichsangebot ihrerseits beruhe.

Anders als gegen die Volkswagen AG, hat der BGH in einem „Abgasverfahren“ gegen die Daimler AG noch nicht entschieden. Bislang liegen nur – nicht rechtskräftige – Entscheidungen von deutschen Oberlandesgerichten vor.

Kürzlich hat das Oberlandesgericht Wien in einem Parallelverfahren gegen die Daimler AG bestätigt, dass ein Gerichtsverfahren gegen die Daimler AG in Österreich möglich ist. Insbesondere, wenn betroffene Kunden über eine Rechtschutzversicherung verfügen, gebietet sich ein solches Vorgehen.

LEGAL CHAMBERS Kainz berät Sie gerne über Ihre möglichen Ansprüche gegen die Daimler AG. Wir übernehmen für Sie auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Wir führen zahlreiche Verfahren gegen die Daimler AG und sind eine der Vorreiterkanzleien, die im „Abgasskandal“ tätig geworden sind. Über einige von uns im „Abgasskandal“ erstrittene Urteile können Sie in unseren Newsbeiträgen nachlesen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. und das LCK-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

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