Urteil im Abgasskandal: Rechtsmangel und Irrtum

LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. hat ein weiteres, richtungsweisendes Urteil im Abgasskandal für einen betroffenen Autokäufer erstritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte im Jahr 2011 einen Skoda Yeti erworben, der vom VW-Abgasskandal betroffen ist. Er wandte sich an LEGAL CHAMBERS Kainz, die für ihn beim Landesgericht St. Pölten als Handelsgericht gegen den Fahrzeughändler Klage auf Aufhebung und Rückabwicklung des Kaufvertrages einbrachten. Das Verfahren endete nun in erster Instanz mit einem für den Autobesitzer sehr erfreulichen Urteil, welches als richtungsweisend für die künftigen Klagen im Abgasskandal angesehen werden kann.

Rückruf des Fahrzeugs als Rechtsmangel

Mit Urteil vom 2. Oktober 2020, AZ 31 Cg 66/17f, ging das Landesgericht St. Pölten nämlich einen neuen Weg. Während andere Gerichte bis dato primär geprüft hatten, ob die betroffenen Fahrzeuge aufgrund der vorhandenen Abschalteinrichtungen einen Sachmangel aufweisen, kam das Landesgericht St. Pölten zu dem Ergebnis, dass das betroffene Fahrzeug bereits durch den Rückruf durch das deutsche Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) an einem Rechtsmangel leidet. Das Gericht führte aus, dass der Besitzer durch den Rückruf laut Auskunft des österreichischen BMVIT mit einer Aufhebung der Zulassung hätte rechnen müssen. Der Händler hätte im Verfahren beweisen müssen, dass das vom Hersteller entwickelte Softwareupdate diesen Rechtsmangel beseitigt. Dieser Beweis gelang dem Händler aber nicht, da der Hersteller den Quellcode für das Softwareupdate nicht offenlegt.

Gemeinsamer Irrtum berechtigt zur Vertragsaufhebung

Zudem hob das Landesgericht St. Pölten den verfahrensgegenständlichen Kaufvertrag auch aufgrund eines gemeinsamen Irrtums auf. Nach Ansicht des Gerichts hätten weder der Autokäufer noch der Händler bei einem Neuwagen damit rechnen müssen, dass das Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist und der Entzug der Zulassung auch nur droht, sodass beide Vertragsparteien über diesen Umstand geirrt hätten.

Keine Unterbrechung bis zur Entscheidung durch den EuGH

Unterbrechung zahlreicher Verfahren im Abgasskandal

Zahlreiche Verfahren im Abgasskandal werden derzeit aufgrund der Frage, ob ein sog. Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, bis zur Entscheidung eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) unterbrochen. In den Verfahren betreffend den VW-Abgasskandal wird ein solches Thermofenster im Rahmen der angebotenen Softwareupdates aufgespielt.

Neues Urteil im Abgasskandal: Unterbrechung kann vermieden werden

Da das LG St. Pölten bereits aufgrund der Annahme eines Rechtsmangels sowie eines Irrtums die Aufhebung des Kaufvertrages aussprach, musste es nicht weiter prüfen, ob durch das Softwareupdate bzw. das Thermofenster der Sachmangel der Abschalteinrichtung beseitigt wurde. Damit konnte das Gericht aber die Frage, ob durch das Aufspielen des Softwareupdates ein neuer (Sach-)Mangel in Form des Thermofensters herbeigeführt wurde, unbeantwortet lassen, sodass der Ausgang des anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH daher nicht abgewartet werden muss.

Anwalt Dr. Kainz begrüßt das neue Urteil im Abgasskandal

Der das Verfahren führende Rechtsanwalt im Abgasskandal Dr. Thomas Kainz begrüßt die Entscheidung:

„Das Urteil ist aus meiner Sicht deswegen bedeutend, da derzeit viele Verfahren im Abgasskandal bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den vom Obersten Gerichtshof am 17.3.2020 zu 10 Ob 44/19x gestellten Antrag auf Vorabentscheidung unterbrochen werden und mit der Argumentation des LG St. Pöltens eine Unterbrechung der Verfahren vermieden werden könnte. Die betroffenen Autofahrer können auf diese Weise rascher und zielstrebiger ihre Ansprüche betreiben und müssen nicht den Ausgang des Vorabentscheidungsverfahrens abwarten“.

LEGAL CHAMBERS Kainz berät Sie gerne über Ihre möglichen Ansprüche im Abgasskandal. Wir übernehmen für Sie auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Wir führen zahlreiche Verfahren im Abgasskandal und sind eine der Vorreiterkanzleien, die im Abgasskandal tätig geworden sind. Über einige von uns erstrittene Urteile können Sie in unseren Newsbeiträgen nachlesen.

Für Rückfragen stehen Ihnen Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. und das LCK-Team jederzeit gerne zur Verfügung.

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