Klienten mit und ohne Rechtsschutz
LEGAL CHAMBERS Kainz betreut Klienten mit und ohne Rechtsschutzversicherung.
Zweck der Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen bieten Klienten die Möglichkeit, auch dann ihre Rechte wahrzunehmen, wenn die finanziellen Mittel dafür nicht ausreichen. Dafür muss der Versicherungsvertrag bereits im Zeitpunkt des Schadensfalles abgeschlossen sein. Zudem muss der Schadensfall vom Versicherungsschutz umfasst sein.
Deckungsanfrage
Geben Sie uns vor der Beauftragung bekannt, ob Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Dann stellen wir für Sie bei Ihrem Versicherer eine entsprechende Deckungsanfrage.
Kooperationsanwalt der Generali Versicherung AG
Wir arbeiten mit sämtlichen gängigen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) ist zudem ständiger Kooperationsanwalt der Generali Versicherung AG. Das ermöglicht es uns, unseren Klienten auch dahingehend eine bestmögliche Betreuung anzubieten.
Prüfung des Versicherungsvertrages
Rechtsschutzversicherungsverträge können sehr komplex ausgestaltet sein. Klienten wünschen dabei oftmals, bestimmte Sachverhalte bzw. Risiken versichern zu lassen. Damit es dahingehend zu keinen Missverständnissen zwischen Klient und Rechtsschutzversicherung kommt, empfehlen wir, den Versicherungsvertrag bereits vor seinem Abschluss von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen.