Betroffenes Mercedes Leasing Fahrzeug

Mercedes Leasing Klage

LEGAL CHAMBERS Kainz hat seine erste Mercedes Leasing Klage eingebracht. Genau genommen handelt es sich um zwei Klagen im Rahmen eines Leasings, nämlich einmal gegen den Verkäufer, das andere Mal gegen den Leasinggeber und die Daimler AG. Die Verfahren sind beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz sowie beim Handelsgericht Wien anhängig.

Vorgehen im Falle eines Mercedes Leasing

Eine Klage, bei der der geschädigte Käufer seinen Mercedes über ein Leasing erworben hat, gestaltet sich mitunter komplizierter als ein Verfahren über einen regulären Fahrzeugkauf. Dies hat den Hintergrund, dass es beim Leasing ein Dreiecksverhältnis (Händler / Verkäufer – Leasinggeber – Leasingnehmer / Käufer) gibt, während bei einem „normalen“ Fahrzeugkauf lediglich zwei Personen (Händler / Verkäufer – Käufer) involviert sind. Der Leasingnehmer schließt zunächst mit dem Händler den Kaufvertrag, den der Leasinggeber sodann samt allen Rechten (u.a. Gewährleistungsrechten) und Pflichten (u.a. Kaufpreiszahlung) übernimmt.

Will der Leasingnehmer nun gegen den Händler aufgrund eines Mangels am Fahrzeug vorgehen, so muss er sich dafür zunächst (wiederum) vom Leasinggeber dessen (übernommene) Gewährleistungsrechte abtreten lassen. Eine derartige Abtretung sehen bereits die meisten Allgemeinen Leasingbedingungen (ALB) vor. Im Gegenzug schließen diese ALB idR. die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Leasinggeber ausdrücklich aus. Sie verpflichten den Leasingnehmer vielmehr, mit diesen abgetretenen Ansprüchen gegen den Händler vorzugehen und entsprechend die Klage gegen den Händler zu richten.

Ansprüche gegen den Leasinggeber

Hat der Leasingnehmer gegen den Leasinggeber sohin keine Rechte (mehr)? Doch. Der Leasingnehmer hat schließlich (auch) mit dem Leasinggeber einen Vertrag geschlossen, aus welchem neben den Gewährleistungsansprüchen noch andere Ansprüche (insb. auf Vertragsanfechtung wegen Irrtums) resultieren. Der Leasingnehmer kann u.a. argumentieren, dass hinsichtlich der Manipulationssoftware ein gemeinsamer Irrtum vorliegt, der ihn zur Anfechtung und Aufhebung des Leasingvertrages berechtige. Schließlich haben sowohl er als auch der Leasinggeber über das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung in dem Leasingfahrzeug geirrt.

Darüber hinaus stellt der mit dem Händler abgeschlossene Kaufvertrag regelmäßig die (Geschäfts-)Grundlage für den mit dem Leasinggeber abgeschlossenen Leasingvertrag dar, sodass der Wegfall des Kaufvertrages idR. auch den Wegfall des Leasingvertrages bedeutet. Eine Aufhebung des Leasingvertrages bewirkt, dass der Leasingnehmer grundsätzlich seine geleisteten Leasingentgelte (Leasingraten, Vertragsgebühren etc.) zurückfordern, der Leasinggeber im Gegenzug die Rückgabe des Fahrzeugs verlangen kann.

Ansprüche gegen die Daimler AG

Gleichzeitig wird der Leasingnehmer idR. im Rahmen seiner Leasing Klage von der Daimler AG Schadenersatz auf Ersatz der geleisteten Leasingentgelte begehren. Dies mit dem Argument, dass der Leasingnehmer bei Kenntnis der wahren Sachlage den Leasingvertrag nicht geschlossen und entsprechend die Leasingentgelte nicht bezahlt hätte. Der Schadenersatzanspruch gegen die Daimler AG wird dabei u.a. auf ein vorsätzlich sittenwidriges Verhalten sowie einen zivilrechtlichen Betrug der Daimler AG gestützt. Um eine Bereicherung zu verhindern, hat der Leasingnehmer im Gegenzug auch gegenüber der Daimler AG sein Fahrzeug herauszugeben.

Fazit zur Mercedes Leasing Klage

Bei der Mercedes Leasing Klage gibt es sohin in Wahrheit zwei Klagen: Eine gegen den Händler mit den vom Leasinggeber abgetretenen Ansprüchen auf Aufhebung und Rückabwicklung des Kaufvertrages (Fahrzeugrückgabe an Händler – Rückzahlung Kaufpreis an den Leasinggeber). Die andere gegen den Leasinggeber auf Aufhebung und Rückabwicklung des Leasingvertrages (Fahrzeugrückgabe an Leasinggeber – Rückzahlung Leasingraten samt weiterer Leasingentgelte) sowie die Daimler AG auf Schadenersatz (Erstattung der Leasingentgelte gegen Herausgabe des Fahrzeugs). Letzteres Verfahren gegen den Leasinggeber und die Daimler AG wird nach Einbringung der Klage idR. aus prozessökonomischen Gründen bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens gegen den Verkäufer unterbrochen.

Sollten Sie ein Mercedes Leasing abgeschlossen haben und von der Manipulation Ihres Mercedes erfahren haben, kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes, unverbindliches Erstgespräch.

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Dr. Thomas Kainz, LL.M.
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