LCK vertritt zahlreiche geschädigte Autofahrer im Abgasskandal

Aktuell bedeutsame Gerichtsentscheidungen:
BGH, AZ VI ZR 2525/19 vom 25.5.2020 (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW)
OLG Wien, GZ 5 R 78/19f vom 24.7.2019 (Wandlung, Verweigerung Softwareupdate zulässig)
OLG Wien, GZ 1 R 12/19w vom 25.4.2019 (Wandlung zulässig)
OLG Wien, 4 R 62/19w vom 30.10.2019 (Wandlung auch nach Softwareupdate zulässig („Thermofenster“); Beweislast für Softwareupdate bei Händler; Urteil erstritten durch einen Kollegen, Anm.)
LG Halle / Saale (Deutschland), AZ 5 O 114/18 vom 15.11.2018 (VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zur Zahlung verurteilt)
BGH (Deutschland), AZ VIII ZR 225/17 vom 8.1.2019 (Hinweisbeschluss: Abschalteinrichtung und Mangelhaftigkeit dürften vorliegen)

Weiterführende Links:
LCK Abgasskandal-Anwalt
LCK mit VW Abgasskandal auf LinkedIn
VW Softwareupdate

Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: office@legal-chambers.at
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Telefon: +43 1 890 66 28 | +43 664 519 2345

Der VW Abgasskandal wurde am 20.9.2015 öffentlich zugegeben
Der VW Abgasskandal beschäftigt die VW-Werke in Wolfsburg

Worum geht es im VW Abgasskandal?

Im VW Abgasskandal (auch: Dieselgate VW) geht es um eine unzulässige Software, die die Volkswagen Aktiengesellschaft („VW“) in Dieselfahrzeugen installiert hat. Die Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet. In diesem Fall schaltet sich die Abgasbegrenzung an, was zur Folge hat, dass die Abgasaufbereitung optimiert wird und möglichst wenige Stickoxide (NOx) entstehen. Im echten Fahrbetrieb aber schaltet das Programm die Abgasbegrenzung ab, wodurch zwar weniger Sprit verbraucht und eine höhere Leistung erzielt, aber wesentlich höhere Stickoxide als angegeben freigesetzt werden. Die für den Umweltschutz gedachten Emissionslimits werden laut der US-Umweltbehörde EPA so um das bis zu 40-fache überschritten.

 

 


Ist mein Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen?

Vom VW Abgasskandal sind neben VW Diesel auch Porsche Diesel, Audi Diesel, Seat Diesel und Škoda Diesel betroffen. Die unzulässige Manipulationssoftware ist in den Dieselfahrzeugen dieser Marken verbaut, die mit dem Motortyp EA189 ausgestattet sind, weltweit rund 11 Millionen. Der EA189 wurde in Europa in den Jahren 2008 bis 2015 als 1,2l, 1,6l und 2,0l Hubraum-Version gebaut.

Haben Sie sohin in den Jahren 2008 bis zum 21. Oktober 2015 einen Diesel mit 1,2l, 1,6l oder 2,0l der Marken VW, Audi, Seat oder Škoda erworben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Ihr Fahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist und die illegale Schummelsoftware enthält, welche eine Nachrüstung erforderlich macht.

Es handelt sich um die folgenden Modelle:

VW Diesel betroffen (Baujahre: 2008 – 2015): Amarok, Beetle, Caddy, CC, Eos, Golf VI, Golf Plus, Jetta VI, Passat B6, Passat B7, Polo V, Scirocco, Sharan II, T5, Tiguan I, Touran

Audi Diesel betroffen (Baujahre: 2009 – 2014): A1, A3 8P, A4 B8, A5, A6 C6, A6 C7, Q3, Q5, TT 8J

Seat Diesel betroffen: Alhambra II, Altea/Altea XL, Exeo, Ibiza IV, Leon II, Toledo III, Toledo IV

Škoda Diesel betroffen (Baujahre: 2009 – 2014): Fabia II, Octavia II, Rapid, Roomster, Superb II, Yeti

Vom VW Abgasskandal betroffener Audi Q5
Audi Q5, vom VW Abgasskandal betroffen

Mittlerweile ist hervorgekommen, dass auch die Fahrzeuge mit den Motortypen EA288 und EA897 (sowie EA897evo) vom Abgasskandal betroffen sind. Der EA288 ist der Nachfolgemotor des EA189. Er kommt bei VW, Audi, Seat und Škoda vor, wo er seit dem Jahr 2012 in den Varianten 1.4 l, 1.6 l und 2.0 l verwendet wird. Der EA897 kommt seit 2010, dessen überarbeitete Version EA897evo seit 2014, und zwar immer als 3.0 l-Variante, vor. Diese Motoren werden in  vielen Audi-Fahrzeugen (A4, A5, A6, A7, A8, Q5 und Q7, A6 C7, A7 C7), aber auch im VW Touareg II und in einigen Porsche-Modellen (Macan, Cayenne) verwendet.

Der VW Konzern verschickt an die vom VW Diesel Rückruf betroffenen Kunden für gewöhnlich auch ein Schreiben, in dem steht, dass ihr Fahrzeug von der Abgasmanipulation betroffen ist. In Österreich sind insgesamt 363.400 Fahrzeuge manipuliert (VW: 180.500, Audi: 72.500, Seat: 31.700, Škoda: 54.300, Nutzfahrzeuge: 24.400), in Deutschland sind es 2.460.876 (VW samt Nutzfahrzeugen: 1.537.896, Audi: 531.813, Seat: 104.197, Škoda: 286.970).

VW, Audi, Seat und Škoda haben jeweils Prüfseiten eingerichtet, auf welchen Sie mittels Eingabe der Fahrgestellnummer Ihres Autos erkennen können, ob Ihr Dieselfahrzeug vom VW Abgasskandal betroffen ist. Kontaktieren Sie uns gerne, wir übernehmen die Prüfung für Sie.

Zu den Prüfseiten gelangen Sie hier:


Rechtliche Ansprüche im VW Abgasskandal

Anspruch auf manipulationsfreies Dieselfahrzeug

Sind Sie vom VW Abgasskandal betroffen, wurde Ihnen ein Dieselfahrzeug mit einer Manipulationssoftware verkauft, die dafür sorgt, dass die gesetzlichen Stickoxid-Emissionsgrenzwerte nur auf dem Prüfstand, nicht jedoch im echten Fahrbetrieb auf der Straße eingehalten werden. Jeder Autofahrer hat allerdings Anspruch auf ein manipulationsfreies Fahrzeug, das nicht nachgerüstet werden muss. In Österreich haben die Oberlandesgerichte (z.B. OLG Wien, GZ 5 R 78/19f, GZ 1 R 12/19w) bereits mehrfach (nicht rechtskräftig) geurteilt, dass die in den Fahrzeugen verbaute Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt, der die Käufer zur Aufhebung und Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt. Auch die deutschen Landgerichte und Oberlandesgerichte haben zahlreich geurteilt, dass „die Installation einer Manipulationssoftware, welche die korrekte Messung der Stickoxidwerte verhindert und im Prüfbetrieb niedrigere Ausstoßmengen vortäuscht, als sie im Fahrbetrieb entstehen, eine negative Abweichung von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Fahrzeuge da(stellt)“, (siehe z.B. Landgericht Hagen, Urteil vom 18.10.2016, AZ 3 O 66/16, mwN auf die Rsp.). Dies betrifft Neufahrzeuge genauso wie Gebrauchtwagen. Auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat zwischenzeitig mit Urteil vom 25. Mai 2020 entschieden, dass VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet (AZ VI ZR 2525/19 vom 25.5.2020; finden Sie hier den Bericht von LCK zu dem BGH-Urteil). 

Urteil des HG Wien vom 29.8.2017: Gericht gibt Klage eines von LCK vertretenen Autokäufers statt; OLG Wien bestätigt mehrfach Ansprüche von durch LCK vertretene Kunden

Erfreuliche Nachrichten gibt es für österreichische Autofahrer, die vom VW Abgasskandal betroffen sind. Das Handelsgericht Wien hat mit Urteil vom 29. August 2017 der Klage eines von LEGAL CHAMBERS Kainz vertretenen Autokäufers recht gegeben. Das Gericht hob den Kaufvertrag auf und verpflichtete den VW-Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises samt 4 % Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des manipulierten Dieselfahrzeugs und unter Anrechnung eines geringen Benützungsentgelts. Mehr über das erfreuliche Urteil können Sie hier nachlesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mittlerweile haben mehrere Erst- wie auch Berufungsgerichte in Österreich von LCK vertretenen Kunden Recht gegeben und ihren Ansprüchen auf Aufhebung und Rückabwicklung der Kaufverträge stattgegeben. Eine Auswahl an Urteilen, die LCK für ihre Kunden bislang erstreiten konnte, finden Sie hier (Urteile sind allesamt nicht rechtskräftig):

Deutscher Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt Schadenersatzanspruch gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung

Mit Urteil vom 25. Mai 2020 (AZ VI ZR 2525/19) hat nunmehr auch der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass VW den Kunden aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet ist. Nach Ansicht des BGH habe VW ihre Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Damit sei einerseits eine erhöhte Belastung der Umwelt mit Stickoxiden und andererseits die Gefahr einhergegangen, dass bei einer Aufdeckung dieses Sachverhalts eine Betriebsbeschränkung oder -untersagung hinsichtlich der betroffenen Fahrzeuge erfolgen könnte. Mehr über das BGH-Urteil und seine möglichen Auswirkungen auf Österreich bzw. österreichische Kunden können Sie hier nachlesen.

Ansprüche bestehen hierbei grundsätzlich gegenüber

  • dem Händler / Verkäufer sowie
  • VW

Ansprüche gegen Händler / Verkäufer

Gegenüber dem Händler / Verkäufer hat der vom VW-Abgasskandal Betroffene insbesondere ein Recht auf

  • Rückzahlung des Kaufpreises samt Zinsen ab dem Tag der Zahlung des Kaufpreises (allenfalls unter Abzug eines Benützungsentgelts) gegen Rückgabe des manipulierten Dieselfahrzeugs (z.B. LG Potsdam, Urteil vom 4.1.2017, AZ 6 O 211/16);
  • Austausch des manipulierten Dieselfahrzeugs gegen ein fabriksneues Fahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion (z.B. LG Regensburg, Urteil vom 4.1.2017, AZ 7 O 967/16).

Sollten Autofahrer ihr manipuliertes Fahrzeug behalten wollen, sind auch Ansprüche auf teilweise Rückzahlung des Kaufpreises samt Zinsen unter Behalten des manipulierten Autos denkbar.

Ansprüche gegen VW

Gegenüber VW bestehen insbesondere (deliktische) Schadenersatzansprüche auf

  • Rückerstattung des bezahlten Kaufpreises samt Zinsen gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeuges und Anrechnung eines Benützungsentgelts.

In seinem Urteil vom 25. Mai 2020 (AZ VI ZR 2525/19) hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) klargestellt, dass VW den Kunden aufgrund einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung Schadenersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises samt Zinsen seit dem Tag der Klagseinbringung Zug um Zug gegen Rückgabe des Klagsfahrzeugs unter Anrechnung eines Benützungsentgelts nach der sog. „linearen Formel“ (Kaufpreis x gefahrene Kilometer / Gesamtlaufleistung) leisten muss.

In Österreich sprechen die Gerichte den Autofahrern im Falle der Klagsstattgebung regelmäßig 4 % Zinsen seit dem Kaufdatum zu. Ob auch den Kunden in Deutschland (zusätzlich) die Zinsen im Zeitraum Kaufdatum bis Klagseinbringung zustehen, gilt abzuwarten. Dies ist Gegenstand einer der nächsten VW-Fälle, mit denen sich der BGH beschäftigen wird. In Österreich gibt es dahingehend noch keine höchstgerichtliche Judikatur.

Auch noch nicht höchstgerichtlich in Österreich geklärt ist, wie sich im Abgasskandal das Benützungsentgelt berechnet, ob dies gleichsam der deutschen „linearen Formel“ erfolgt, oder nach der Differenz Kaufpreis zu Händlereinkaufspreis.

Wie sich das BGH-Urteil allenfalls auf Österreich auswirken wird, können Sie in unserem Beitrag nachlesen.


VW Sammelklage?

Da es in Europa keine rechtliche Grundlage für eine VW Sammelklage gibt, machen wir für jeden vom VW Abgasskandal Betroffenen seine Ansprüche mittels individueller Klage geltend.

Insbesondere geschädigten Autofahrern mit einer Rechtschutzversicherung empfehlen wir dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen und noch Klage einzubringen. Aber auch anderen Betroffenen raten wir, uns zu kontaktieren und ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

Wir stehen Ihnen gerne für ein Erstgespräch zur Verfügung, kontaktieren Sie uns hier.


Was ist mit dem VW Softwareupdate?

Da die Auswirkungen des Softwareupdates bis heute nicht geklärt sind und vielmehr der Verdacht besteht, dass das VW Softwareupdate nicht nur den Verbrauch erhöht und die Leistung vermindern, sondern Expertenmeinungen zufolge durch das Softwareupdate auch die Komponenten der Dieselfahrzeuge, wie insbesondere der Dieselpartikelfilter und/oder die Abgasrückführung (AGR) beschädigt werden, raten wir Autofahrern, die vom VW Abgasskandal betroffen sind, dringend, sich mit uns in Verbindung zu setzen, bevor sie das VW Softwareupdate aufspielen lassen.

Für nähere Einzelheiten zu dem Thema VW Softwareupdate lesen Sie unseren Beitrag „VW-Abgasskandal: Achtung vor dem VW Software-Update!“.


Wann müssen Sie im VW Abgasskandal Klage einbringen?

Die Verjährungsfristen betragen grundsätzlich für Ansprüche aus

  • Gewährleistung zwei Jahre ab Übergabe;
  • Kaufvertragesanfechtung wegen Irrtums drei Jahre ab Vertragsschluss;
  • Schadenersatz drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Aufgrund der medialen Aussagen des VW-Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess, argumentieren wir gegenüber VW einen schweren Betrug (es gilt die Unschuldsvermutung, Anm.), für welchen nach unserem Dafürhalten eine Verjährungsfrist von 30 Jahren gelten könnte.

Für Klagen gegen VW könnte es sohin noch nicht zu spät sein und empfehlen wir dringend, insbesondere wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, sich mit uns in Verbinung zu setzen. Kontaktieren Sie uns hier. Wir prüfen Ihre Ansprüche und bereiten für Sie Ihre Klage gegen Ihren Händler und/oder VW vor.


Warum LCK? – Zahlreiche Gerichtsprozesse in Österreich und Deutschland

LEGAL CHAMBERS Kainz vertritt zahlreiche Autofahrer, die vom VW Abgasskandal betroffen sind. Wir führen diverse Gerichtsprozesse vor den verschiedensten Gerichten in Österreich, wie dem Handelsgericht Wien, dem Bezirksgericht für Handelssachen Wien, dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz, dem Landesgericht Salzburg, dem Landesgericht Klagenfurt oder dem Landesgericht Feldkirch und weisen dementsprechend eine hohe Expertise im VW Abgasskandal auf.

Wir haben im Abgasskandal vor diversen Gerichten Österreichs bereits zahlreiche erst- wie auch zweitinstanzliche Urteile für unsere Kunden erstritten. Eine Auswahl an von uns erkämpften (nicht rechtskräftigen) Urteilen finden Sie hier:

LCK wird auch regelmäßig in Österreich zum VW Abgasskandal in der Presse erwähnt. Wir vertreten auch in Deutschland, wodurch wir die Möglichkeit haben, auch grenzüberschreitende Einblicke in den VW Abgasskandal zu bekommen. Wir sind mit den diversen Sachverhaltskonstellationen wie Autokauf mit Barzahlung, Autokauf auf Kredit und Autokauf auf Leasing vertraut.


Kontakt

Wenn Sie vom VW Abgasskandal betroffen sind, richten Sie gerne eine erste Anfrage per E-Mail oder per Telefon unter +43 1 890 66 28 sowie auch jederzeit unter +43 664 519 2345 an Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London). Wir klären für Sie ab, welche rechtlichen Ansprüche bestehen und zeigen Ihnen individuell die für Sie bestehenden rechtlichen Möglichkeiten.

Kontaktdaten:

LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London)
Universitätsring 12, 1010 Wien / Kurfürstendamm 29, 10719 Berlin

Telefon: +43 1 890 66 28 | +43 664 519 2345
E-Mail: office@legal-chambers.at


Erwähnungen von LCK in der Presse

Niederlage vor Gericht: VW muss Audi A4 zurücknehmen, derStandard (2.9.2017): „‚Die Entscheidung bestätigt ausdrücklich, dass betroffenen Autofahrern die Durchführung des Software-Updates durch VW, also jener Gesellschaft, die bereits den manipulierten Motor hergestellt hat, nicht zumutbar ist‘, sagt Rechtsanwalt Thomas Kainz von LCK Legal Chambers Kainz, der die Klage eingebracht hatte.

Dieselskandal: Brisantes Gerichtsurteil gegen VW-Händler, Kurier (2.9.2017): „‚Für Gericht ist dieser Mangel so schwer, dass er den Autobesitzer zur Wandlung, sprich zur Rückabwicklung des Kaufvertrages berechtigt‘, sagt Anwalt Thomas Kainz, der das Urteil erstritten hat. ‚Das österreichische Gewährleistungsrecht sieht zwar primär eine Nachbesserung durch den Händler vor, aber das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass die Durchführung des Software-Updates dem Kläger nicht zumutbar ist.‘

VW-Aufklärungsmotor stottert vor Gericht, derStandard (1.4.2017): „‚Die Fahrzeuge werden auf einen Modus umgestellt, der grundsätzlich nur für den Prüftstand gedacht war‘, erklärt Rechtsanwalt Thomas Kainz den Vorgang, der Frau S. bei ihrer Klage beim Bezirksgericht für Handelssachen vertritt.

Das Dilemma des VW-Käufers, Wiener Zeitung (13.12.2016): Gastbeitrag von Thomas Kainz

Das Dilemma mit den VW-Abgas-Updates, derStandard (15.10.2016): „‚Weil das Auto nach der Nachrüstung andere Eigenschaften haben könnte als bei Vertragsabschluss‘, gibt Anwalt Thomas Kainz von Legal Chambers Kainz zu bedenken.

VW schickt Leasingautos in Österreich im Kreis, derStandard (8.9.2016): „Das empört den Anwalt der Klägerin, Thomas Kainz von der Kanzlei Legal Chambers Kainz, schließlich habe auch der VW-Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft respektive geleast wurde, bereits einen Verjährungsverzicht abgegeben.

Codewörter zur Abgas-Verschleierung, derStandard (9.4./10.4.2016): „Des Klägers Anwalt Thomas Kainz stützt das Anfechtungsbegehren auf Irrtum, Arglist, Gewährleistung, Laesio enormis und Schadenersatz.


Medien- und Behördenberichte

Abgasaffäre: Razzia bei Audi, Süddeutsche Zeitung.de (15.3.2017)

VW bekennt sich wegen „Dieselgate“ für schuldig, DiePresse.com (10.3.2017)

VW-Abgasskandal: Hinweise auf verstärkte Rußbildung, Auto Bild (1.3.2017)

Dieselaffäre: Nach Abgas-Update gibt es wieder Probleme mit VW-Autos, Berliner Morgenpost (25.2.2017)

VW-Abgasskandal: Defekte AGR-Systeme: Probleme nach dem Diesel-Update?, Auto Bild (24.2.2017)

Neuer VW-Prozess – Manipulierte Dieselautos: Jetzt geht es für Volkswagen um die blanke Existenz, FOCUS-Online (3.1.2017)

Landgericht Hamburg entscheidet – 20.000 Euro für Käuferin: Audi muss Schummel-SUV zurücknehmen, FOCUS-Online (29.11.2016)

Abschalteinrichtung war illegal – Gericht: Schummel-VW hat keine Betriebserlaubnis, Update nicht ausreichend getestet, FOCUS-Online (24.11.2016) 

Umweltbehörde Amerikaner entdecken neue Betrugssoftware bei Audi, FAZ.net (6.11.2016)

Abgasaffäre Bericht: US-Behörde entdeckt neue Betrugssoftware bei Audi, Süddeutsche Zeitung.de (6.11.2016)

Nach Abgasaffäre – VW: Wir haben nicht manipuliert, Süddeutsche Zeitung.de (3.11.2016)

Abgasskandal bei VW Experten warnen vor Motorschäden, Spiegel Online (28.10.2016)

Super-GAU für Diesel-Fahrer droht – Gutachten sieht illegale Zulassung: Millionen Dieselfahrzeuge müssen jetzt stehen bleiben, FOCUS-Online (27.10.2016)

Das Dilemma mit den VW-Abgas-Updates, derStandard.at (15.10.2016)

Kein TÜV für Schummel-Diesel? Software-Update: Warum Sie nicht auf die VW-Drohung reinfallen sollten, FOCUS-Online (14.10.2016)

Volkswagen-Abgasskandal-VW-Kunden klagen über Probleme nach Abgas-Rückruf, Wirtschaftswoche (4.10.2016)

Winterkorn soll Abgas-Manipulationen bei VW gedeckt haben, DiePresse.com (25.9.2016)

„Ganz ohne Bescheißen“ geht es nicht – E-Mail belastet Audi, DiePresse.com (22.9.2016)

Warum es deutsche VW-Kunden so schwer haben, sich zu wehren, Süddeutsche Zeitung.de (17.9.2016)

VW schickt Leasingautos in Österreich im Kreis, derStandard.at (8.9.2016)

Managerwechsel von Audi zu VW möglicher Kern für Abgas-Krise, derStandard.at (21.7.2016)

Abgas-Skandal Ruckeln nach dem Rückruf: Braucht VW ein Update für das Update?, FOCUS-Online (18.7.2016) 

Dieselskandal – EU-Kommission wusste früh von Abgasmanipulationen, Spiegel Online (14.7.2016)

VW-Affäre: Fischgroßhändler will klagen, Kurier (3.7.2016)

VW wollte offenbar vertuschen, Zeit Online (9.6.2016)

LG München I zu VW-Abgasskandal – Erste erfolgreiche Autokäufer-Klage, Legal Tribune Online (23.5.2016)

Diesel-Skandal: Rückruf-Verweigerern droht Stilllegung des Autos, FOCUS-Online (6.5.2016)

VW-Skandal: US-Staranwalt plant Klagen von Europa-Kunden, derStandard.at (2.4.2016)

Abgasaffäre: US-Handelsbehörde verklagt VW wegen irreführender Werbung, Spiegel Online (29.3.2016)

VW im Abgas-Skandal: Passat-Rückruf verzögert sich weiter, Handelsblatt (24.3.2016)

VW-Skandal: US-Chef Michael Horn tritt zurück, DiePresse.com (10.3.2016)

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 17 Beschuldigte, Kleine Zeitung (8.3.2016)

Staatsanwalt weitet Ermittlungen bei VW aus, derStandard.at (8.3.2016)

VW-Skandal: Aufsichtsratschef Pötsch in Erklärungsnot, trend.at (7.3.2016)

Dieselskandal: Erste Klage gegen VW kommt vor Gericht, DiePresse.com (29.2.2016)

Winterkorn soll schon 2014 von überhöhten Abgaswerten gewusst haben, Manager Magazin (21.2.2016)

Habe ich ein Skandalauto?, Frankfurter Allgemeine (21.2.2016)

Diese VW-Konzern-Modelle haben den Schummel-Diesel, auto motor und sport (21.2.2016)

VW gibt neue Rückruftermine bekannt, tagesschau.de (19.2.2016)

VW-Skandal betrifft möglicherweise weitere Hersteller – Experten: Verdacht auf unzulässige Abschalteinrichtung, zdf.de (16.2.2016)

Wer wusste wann was bei VW? Interne Akten belasten Winterkorn schwer, n-tv.de (14.2.2016)

VW-Skandal: Konzernspitze wusste früh über drohende US-Ermittlungen, nachrichten.at (14.2.2016)

VW-Skandal: War Winterkorn schon Ende 2014 informiert?, trend.at (14.2.2016)

Volkswagen muss 2.460.876 Fahrzeuge umrüsten, welt.de (30.11.2015)

Volkswagen-Skandal: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen VW-Mitarbeiter, Zeit Online (24.11.2015)

Abgasskandal: VW prüft weitere Dieselmotoren auf Manipulationen, Spiegel Online (22.10.2016)

Nach Abgasskandal: VW stoppt Verkauf von manipulierten Neuwagen, Spiegel Online (21.10.2015)

VW muss 363.000 Autos in Österreich zurückrufen, Kurier (15.10.2015)

VW-Abgasmanipulationen, Presseinformation der Staatsanwaltschaft Braunschweig vom 8. Oktober 2015, Staatsanwaltschaft Braunschweig (8.10.2015)

Volkswagen-Konzern: Abgasaffäre betrifft auch 2,1 Millionen Audis, Spiegel Online (28.9.2015)

Abgas-Skandal viel größer als angenommen Manipulierte Software in elf Millionen VW,
tagesschau.de (22.9.2015)

Volkswagen AG informiert, Pressemitteilung der Volkswagen AG (22.9.2015)

Habe ich einen VW-Schummelmotor?, Handelsblatt (22.9.2015)

Manipulationsskandal: Was Volkswagen in Amerika vorgeworfen wird, FAZ.net (21.9.2015)

Erklärung des Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Professor Dr. Martin Winterkorn, Pressemitteilung der Volkswagen AG (20.9.2015)

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