VW weht neuer Wind entgegen

Vergleich der Republik Österreich im Abgasskandal

In den Medien war unlängst zu lesen, dass die Republik Österreich mit der Volkswagen AG einen Vergleich im Abgasskandal geschlossen hat. Der Inhalt des Vergleichs ist nicht bekannt. Wie der Volkswagen-Konzern erklärt hat, wurde der Vergleich der Republik Österreich tatsächlich mit der Porsche Bank AG und der Porsche Austria GmbH & Co OG geschlossen. Die Einsatzfahrzeuge der Republik Österreich waren bekanntermaßen mittels Leasings finanziert worden. Daher hat sich die Republik offenbar für eine Geltendmachung der Ansprüche gegen die Leasinggeberin (Porsche Bank) und die Generalimporteurin (Porsche Austria) entschieden.

Bürger können Ansprüche im Abgasskandal selbst geltend machen

Das Vorgehen der Republik hat bei vielen Bürgern für Verwunderung gesorgt. Sie hatten sich erwartet, dass die Republik an erster Stelle einen (General-)Vergleich für sie aushandelt. In Wahrheit jedoch kann jeder Bürger selbst die Initiative ergreifen. Jeder Betroffene ist mündig und fähig, sich seine geeignete Rechtsvertretung zu suchen, die seinen Anspruch im Abgasskandal durchsetzt.

LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M., vertritt zahlreiche Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind. Auf unserer Website zum Abgasskandal https://legal-chambers.at/vw-abgasskandal/ finden Sie u.a. wertvolle Tipps sowie eine Übersicht zum VW Abgasskandal und eine Liste von Fahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind. Wir konnten bereits vielen Geschädigten helfen.

Neue Klagen gegen VW im Jahr 2020

LEGAL CHAMBERS Kainz hat Ende 2019 und auch im Jänner 2020 wieder einen Schwung an Klagen im VW Abgasskandal eingebracht. Die Klagen gegen VW zielen vorrangig auf einen Austausch des von der Manipulation betroffenen Fahrzeugs. Hilfsweise gehen die Klagen gegen VW auf eine Fahrzeugrückgabe. Jedenfalls verlangen wir für unsere Klienten auch Schadenersatz wegen des Softwareupdates. Daneben klagen wir auch den Händler, der das Softwareupdate aufgespielt hat, sowie den Verkäufer und die Generalimporteurin.

LCK macht Ihre Ansprüche geltend

Kunden, die vom Abgasskandal betroffen sind, sollten daher aktiv werden und einen Anwalt konsultieren. Unsere Erfahrungen und auch der Vergleich der Republik Österreich haben gezeigt, dass nur diejenigen Kunden eine Entschädigung im Abgasskandal erhalten können, die aktiv geworden sind. Insbesondere, wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, sollten Sie sich bei uns melden und Ihre Ansprüche geltend machen lassen. Kunden, die gegen VW keine Schritte setzen (lassen), werden aller Voraussicht nach leer ausgehen.

Melden Sie sich gerne bei uns. Wir stehen Ihnen mit unserem Team unter der Leitung von Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. gerne zur Seite und helfen Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche im Abgasskandal.

Ihr Weg zu uns

Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag, von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, und Freitag, von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 890 66 28 oder jederzeit per E-Mail an office@legal-chambers.at.

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Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M.
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Tel.: +43 1 890 66 28
E-Mail: office@legal-chambers.at

Weiterführende Links

VW Abgasskandal
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