In der August-Ausgabe des ecolex (692/2016) publiziert Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) zu dem bankenrechtlichen Thema „Haftung für verzögerte Depotübertragung?“. Der Artikel beleuchtet die Frage, ob eine Depotbank für Kursverluste haftet, die entstehen, weil ein Kunde aufgrund Verzögerungen bei der Depotübertragung nicht rechtzeitig auf seine Wertpapiere zugreifen und diese verkaufen kann. Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) erklärt dabei zunächst das heutige Depotbanken-System. In einem weiteren Kapitel wird die Depotübertragung dargestellt und letztendlich geklärt, ob die Depotbank für verzögerte Depotübertragungen haftet. Nachgegangen wird dabei auch der Frage, wie ein Depotvertrag rechtlich zu qualifizieren ist, sowie, ab welchem Zeitpunkt eine Depotübertragung als „verzögert“ angesehen werden kann.
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