Die Tageszeitung „der Standard“ hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz zu einem laufenden VW-Verfahren befragt:
Es geht um ein Verfahren, in dem eine Kundin ein manipuliertes Dieselfahrzeug über ein Leasing der Porsche Bank Aktiengesellschaft erworben hat. LCK ist den dabei üblichen Weg gegangen und hat den Händler und den Leasinggeber geklagt, das Verfahren gegen den Leasinggeber sodann ruhend gestellt. Erstaunlich ist, dass die Porsche Bank Aktiengesellschaft als Leasinggeber – im Gegensatz zu VW und den Händlern – keinen Verjährungsverzicht abgegeben hat. Im Gegenteil hat die Porsche Bank Aktiengesellschaft im Verfahren ausdrücklich die Verjährung der Ansprüche eingewendet. Aufgrund des bereits vom Händler abgegebenen Verjährungsverzichts ist der Verjährungseinwand der Porsche Bank Aktiengesellschaft unseres Erachtens unzulässig und darüber hinaus auch rechtsmissbräuchlich.
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