Keine finanzielle Entschädigung für Europa im Abgas-Skandal

Entschädigungsfonds in den USA

Wie VW nunmehr bekannt gab, sollen die in den USA vom Abgas-Skandal betroffenen Kunden eine umfassende finanzielle Entschädigung erhalten. Wie genau diese Wiedergutmachung aussehen soll, ist allerdings noch offen. Die Ideen gehen von Geldzahlungen über Reparaturen bis hin zu Rückkäufen von Fahrzeugen. VW lässt dafür bereits in den USA einen Entschädigungsfonds einrichten.

Schon bislang erhielten Kunden eines manipulierten VW in den USA Gutscheine im Wert von EUR 1.000 Dollar, bestehend aus einer 500 Dollar-Guthabenkarte sowie einem 500 Dollar Gutschein, den die Kunden direkt bei VW-Händlern einlösen können. Darüber hinaus wird den betroffenen Kunden auch freie Pannenhilfe für drei Jahre gewährt.

Keine finanzielle Entschädigung für Kunden aus Europa

Während Autofahrer in den USA sohin großzügig und umfassend entschädigt werden, gehen betroffene Autofahrer in Europa leer aus. Trotz Interventionen der EU-Kommission und des deutschen Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, Heiko Maas, weigert sich der deutsche Automobilkonzern nach wie vor, betroffenen europäischen Kunden einen finanziellen Ausgleich zu geben. VW begründet dies lapidar damit, dass Kunden in Europa wesentlich schneller mit einer Behebung des Problems rechnen könnten. Wie jedoch die Reparaturen in Europa genau aussehen sollen und ob die Abgasproblematik dadurch wirklich beseitigt werden kann, steht in den Sternen. Es bleibt Kunden, die vom Abgas-Skandal betroffen sind und einen manipulierten VW in Europa gekauft haben, sohin nach wie vor nur die Möglichkeit, ihren Anspruch gerichtlich geltend zu machen.

LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) fordert Händler in Österreich wie in Deutschland auf, den manipulierten VW zurückzunehmen oder einen Preisnachlass zu gewähren. Als Grundlage für eine finanzielle Entschädigung kommen die Berufung auf einen Irrtum beim Abschluss des Kaufvertrages, Arglist, sowie Schadenersatz und Gewährleistung in Betracht. Genaueres zu den rechtlichen Möglichkeiten hier.

Photo: Lukassek/shutterstock.com

IMPRESSUM

KONTAKT

© Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London), LCK LEGAL CHAMBERS Kainz

logo-footer