LEGAL CHAMBERS Kainz freut sich bekannt zu geben, dass Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) zusätzlich zu seiner Mitgliedschaft bei der Rechtsanwaltskammer Wien nunmehr mit 4. August 2016 gemäß § 2 ff des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) in die Rechtsanwaltskammer Berlin aufgenommen wurde.

§ 2 Abs. 1 EURAG besagt: „Wer als europäischer Rechtsanwalt auf Antrag in die für den Ort seiner Niederlassung zuständige Rechtsanwaltskammer aufgenommen wurde, ist berechtigt, in Deutschland unter der Berufsbezeichnung des Herkunftsstaates die Tätigkeit eines Rechtsanwalts gemäß §§ 1 bis 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung auszuüben (niedergelassener europäischer Rechtsanwalt)“. Entsprechend § 5 Abs. 2 EURAG ist der niedergelassene europäische Rechtsanwalt berechtigt, im beruflichen Verkehr zugleich die Bezeichnung „Mitglied der Rechtsanwaltskammer“ zu verwenden.

Damit ist Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) fortan auch berechtigt, in Deutschland als Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer Wien, Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin, die Tätigkeit eines Rechtsanwalts gemäß §§ 1 bis 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) auszuüben.

Wir gratulieren recht herzlich.

Den Link zur Internetseite der Rechtsanwaltskammer Berlin finden Sie hier.

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© Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London), LCK LEGAL CHAMBERS Kainz

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