Brandgefahr bei BMW: LCK erhebt Klage gegen BMW beim Landesgericht Steyr
LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M., hat für einen Mandanten beim Landesgericht Steyr Klage wegen Brandgefahr bei BMW eingebracht.
Der Mandant, der Besitzer eines BMW X3 ist, hat von der „BMW Group Austria“ ein Schreiben erhalten, wonach bei seinem Fahrzeug eine Brandgefahr besteht. Ursauche soll eine mögliche Undichtigkeit des Abgasrückführungskühlers sein.
BMW hat die Vorwürfe bislang nur unsubstantiiert bestritten. Der erste Verhandlungstermin ist für Anfang Dezember 2025 angesetzt.
Brandgefahr bei BMW
In dem Schreiben, das der Mandant erhalten hat, heißt es von der „BMW Group Austria“ zur Brandgefahr:
„wir hatten Sie bereits in der Vergangenheit kontaktiert, dass laufende Analysen ergeben haben, dass der Abgasrückführungskühler Ihres Fahrzeugs nicht dem Qualitätsstandard der BMW Group entspricht und eine mögliche Undichtigkeit zu lokalen Verschmorungen an der Sauganlage und in sehr seltenen Fällen zu einem Fahrzeugbrand führen kann.“
Auch Softwareupdate kann Brandgefahr bei BMW nicht ausschließen
Laut BMW werde deswegen eine sog. „softwarebasierte Schutzfunktion“ im Fahrzeug programmiert. BMW gesteht aber gleichzeitig ein, dass auch diese „Schutzfunktion“ einen Fahrzeugbrand nicht ausschließen kann. Im Schreiben heißt es dazu:
„In äußerst seltenen Fällen (unter sehr spezifischen Randbedingungen) konnte jedoch die Schutzfunktion trotz ihrer sehr hohen Wirksamkeit einen Fahrzeugbrand nicht vermeiden.“
BMW empfielt deswegen gleichzeitig den Austausch vom AGR-Kühler.
Sicherheitsrelevanter Rückruf vom KBA
Das Fahrzeug unterliegt deswegen einem sicherheitsrelevanten, vom deutschen Kraftfahrtbundesamt („KBA“) überwachten Rückruf.
Das Schreiben, das der Mandant von Dr. Kainz erhalten hat, enthält weder einen Rückrufcode noch eine KBA-Referenznummer. Unter dem Rückrufcode „0011350700“ findet man in der Rückrufdatenbank des KBA aber den Hinweis, dass ein Mangel in Form einer Undichtigkeit am Abgasrückführungsmodul vorliegt, die zum Fahrzeugbrand führen kann:
„Mangelbeschreibung: Undichtigkeit an Abgasrückführungsmodul kann zum Fahrzeugbrand führen.“
Als Maßnahme wird hier der Austausch des AGR-Kühlers genannt:
„Maßnahme: Der Abgasrückführungskühler wird ersetzt.“
Laut dem KBA bestehe weiters ein
„ernstes Risiko oder eine Vorschriftenabweichung“.
Auch eine Betriebsuntersagung steht im Raum. Das KBA betont, dass es
„auf eine maximale Erfüllungsrate bis zur Betriebsuntersagung“
hinwirke. Beim KBA finden sich dazu die Referenznummern „14521R“ und „8124“. Laut KBA sind allein deutschlandweit 778 288 Fahrzeuge potentiell betroffen.
Kontakt
Wenn auch Sie ein Schreiben erhalten haben, in dem Sie auf eine Brandgefahr bei Ihrem BMW aufmerksam gemacht werden, wenden Sie sich gern an uns.
LEGAL CHAMBERS Kainz
Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M.
Universitätsring 12
1010 Wien
Tel.: +43 1 890 66 28
E-Mail: office@legal-chambers.at
Links zum KBA und zu BMW
Rückrufdatenbank des KBA
Webite von BMW Österreich – Technische Aktionen und Sicherheitsrückrufe
Urteile von LCK im Abgasskandal (Auszug)
Urteil gegen Mercedes betreffend CLA 220 CDI (OM651)
Abgasskandal – rechtskräftiges Urteil des OLG Wien: Wandlung Kaufvertrag 2011 bestätigt
Erstes Urteil des OGH für LCK im Abgasskandal
Audi Abgasskandal: OLG Wien bejaht Rückabwicklung von Kauf 2010
OLG Wien bestätigt EuGH-Urteil im Dieselskandal: Thermofenster im EA189 jedenfalls unzulässig
Dieselskandal EA189: OLG Wien bestätigt Aufhebung und Rückabwicklung
EuGH Thermofenster – Urteil am 14.7.2022 verkündet!
Abgasskandal: LEGAL CHAMBERS Kainz erstreitet neues Urteil zu Leasing vom HG Wien
Neues Urteil im Dieselskandal: Handelsgericht Wien stärkt Rechte beim Leasing (Az. 22 Cg 75/20b)
Erfolg für LCK im Dieselskandal: HG Wien bestätigt Rückgabe von VW Eos
LCK erstreitet nächstes Urteil vor HG Wien: Verkäufer muss VW Golf zurücknehmen
HG Wien, Urteil vom 21.8.2018, GZ 68 Cg 77/17f
LCK erstreitet richtungsweisendes Urteil im Abgasskandal
OLG Wien im VW-Abgasskandal: Verweigerung des Softwareupdates und Wandlung zulässig
Erfolg gegen Händler – Autokäufer darf Audi A4 zurückgeben
VW-Abgasskandal: OLG Wien bestätigt Wandlung in 2. Instanz
