Bericht der Tageszeitung „der Standard“

Die Tageszeitung „der Standard“ berichtet in seiner Ausgabe vom 10. November 2016 über die Gerichtsentscheidung des Obersten Gerichtshofs gegen die Aviso Zeta AG (ehemals: Constantia Privatbank AG) in Sachen „Immofinanz“, mit welcher der Oberste Gerichtshof der außerordentlichen Revision eines von Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London) vertretenen Anlegers Folge gab und die Rechtssache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das Handelsgericht Wien als Erstgericht zurückverwies.

Die OGH-Entscheidung

Der Anleger hatte in den Jahren 2002 bis 2008 über Vermittlung eines „substantiellen Vertriebspartners“ der Constantia Privatbank AG einen (An-)Sparplan über den Ankauf von Immofinanzaktien abgeschlossen. Der OGH folgte der Rechtsansicht des Klägers, wonach es sich bei einem (An)-Sparplan um ein Dauerschuldverhältnis handelt und bejahte entsprechend eine Haftung der beklagten Partei für Schäden aus dem Sparplan, die dadurch entstanden waren, dass der Anleger auf Ratschlag des Beraters seine Aktien nicht verkaufte. Die Aktien erlitten in Folge einen erheblichen Kursverlust. Mehr über die Gerichtsentscheidung können Sie hier nachlesen.

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Foto: LCK

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