Warum man aufgrund des Kursverlustes der VW Aktie Klage erheben soll

VW Aktie Klage auf Schadenersatz

VW Aktie Klage wegen Kursverlust von rund 40%

Geschädigte Anleger, die durch den Kursfall der VW Aktie einen Verlust eingefahren haben, sollten sich aufgrund des Schadens aus der VW Aktie eine Klage auf Schadenersatz überlegen. Dies betrifft sowohl die VW Stammaktie, die VW Vorzugsaktie, aber auch die Porsche Aktie. Während die VW Stammaktie und die Porsche Aktie im September nach dem Eingeständnis von VW, Abgaswerte bei Dieselmotoren manipuliert zu haben, binnen weniger Tage einen Kursverlust von rund 40% hinnehmen mussten, erlitt die VW Vorzugsaktie sogar einen Kurseinbruch von rund 45%. Mittlerweile hat sich der Kurs bei allen drei Aktien zwar wieder etwas erholt, es gibt jedoch nach wie vor einen Verlust von rund 30% (VW Stammaktie) bzw. 35% (VW Vorzugsaktie sowie Porsche Aktie). Ein genaues Ende oder gar ein gänzlicher Ausgleich der Verluste sind nicht absehbar. Anleger sollten daher in Betracht ziehen, wegen des Kursverlustes der VW Aktie Klage einzureichen.

Anspruch auf Schadenersatz

Der Anspruch auf Schadenersatz kann in Österreich (§ 48d BörseG) wie in Deutschland (§ 15 WpHG) auf eine Verletzung der Publizitätspflicht gestützt werden. Nach diesen Bestimmungen haben Emittenten von Finanzinstrumenten Insider-Informationen, die sie unmittelbar betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Sollte VW von dem Abgasskandal bzw. der Abgasmanipulation schon früher gewusst, diese aber nicht offengelegt haben, kann es einen Anspruch auf Schadenersatz geben. In diesem Fall können alle Anleger, die ihre VW Aktie bei ordnungsgemäßer Offenlegung dieser Umstände verkauft hätten, wie auch solche Anleger, die ihre VW Aktie nach dem Frühjahr 2014 und vor Mitte September 2015 gekauft haben, auf Schadenersatz klagen. Ein geschädigter Anleger kann dabei grundsätzlich die Rückgabe der VW Aktie gegen Erstattung des Kaufpreises bzw. des Wertes, den er bei einem Verkauf der VW Aktie erzielt hätte, oder im Falle eines Verkaufes der VW Aktie die Kursdifferenz verlangen. Dies betrifft die VW Vorzugsaktie, die VW Stammaktie wie auch die Porsche Aktie.

Kenntnis von der Abgasmanipulation

Danach, dass VW von den Manipulationen bereits viel früher gewusst, diese aber nicht offengelegt hat, sieht es allen Anschein nach aus: Nach Angaben des Manager-Magazins (http://www.manager-magazin.de) gab es bereits im Frühjahr 2014 eine Vorstandssitzung, in der die Abgasmanipulation besprochen wurde. Offenbar hat auch die EPA bereits 2014 mit Untersuchungen zur Manipulation der Abgaswerte begonnen. Ein weiteres Anzeichen könnte der Verkaufsstopp des Polo TDI im Frühjahr 2014 sein. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat in Deutschland jedenfalls 20 Sonderermittler abgestellt, die die Umstände rund um den VW Skandal aufklären sollen. Auch in Österreich wurde aufgrund der Umweltgefährdung Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Rückgabe des VW oder Preisminderung wegen Einbau der „Cheat-Device“

Eine weitere Klagemöglichkeit steht Käufern eines von der Abgasmanipulation betroffenen VW offen. Ihre Ansprüche können die Zulassungsinhaber dabei grundsätzlich auf Gewährleistung, Irrtum oder Schadenersatz stützen. Siehe dazu den Beitrag „VW Skandal – Rechtliche Möglichkeiten„.

Kontakt

LEGAL CHAMBERS Kainz, Rechtsanwalt Dr. Thomas Kainz, LL.M. (London), ist auf das Anlegerrecht spezialisiert und bringt für Sie im VW Skandal wegen des Kursverlustes der VW Aktie Klage auf Schadenersatz ein. Ebenso erheben wir Klage auf Rückgabe Ihres manipulierten VWs oder auf Minderung des Kaufpreises. Kontaktieren Sie uns dazu unter thomas.kainz@legal-chambers.at oder unter www.legal-chambers.at bzw. www.legal-chambers.de.

 

Stand: 19.1.2016

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