Positive Urteile im VW Skandal
Der VW Skandal ist nach wie vor voll im Gange und beschäftigt zahlreiche Gerichte in Österreich wie auch in Deutschland. Zuletzt haben in etwa das Handelsgericht Wien am 29.8.2017 (von LCK vertreten) oder das Landesgericht Wels am 18.10.2017 (in zweiter Instanz) den Klagen von vom VW Skandal betroffenen Autofahrern stattgegeben und die Gegenseite zur Rücknahme des manipulierten Fahrzeuges und zur Rückzahlung des Kaufpreises samt Zinsen abzüglich eines Benützungsentgelts verpflichtet.
VW-Vertragshändler lehnen Verlängerung des Verjährungsverzichts ab
Der von den meisten VW-Vertragshändlern abgegebene Verjährungsverzicht ist am 31. Dezember 2017 abgelaufen. Eine Verlängerung des Verjährungsverzichts haben die VW-Vertragshändler allesamt abgelehnt. Damit sind Ansprüche gegen die VW-Händler als Vertragspartner (Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtums und Wandlung des Kaufvertrages im Rahmen der Gewährleistung) im Regelfall verjährt und können damit grundsätzlich nicht mehr bzw. schwer geltend gemacht werden.
Klage gegen VW – die Uhr tickt
Autofahrern, die vom VW Skandal betroffen sind, bleibt jedoch noch die Möglichkeit, ihre Ansprüche in Österreich gegen VW selbst geltend zu machen. Dabei können sie sich auf einen (deliktischen) Schadenersatzanspruch stützen, dessen Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre beträgt und ab Kenntnis von Schaden und Schädiger zu laufen beginnt. Da die Umstände rund um den VW Skandal erstmals im September 2015 öffentlich bekannt wurden, verjähren die Schadenersatzansprüche gegen VW grundsätzlich im September 2018. Betroffene Autofahrer sollten daher rasch handeln und einen auf den VW Skandal spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, der für sie ihre Ansprüche auf Schadenersatz in Form der Erstattung des Kaufpreises samt Zinsen Zug um Zug gegen Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs gerichtlich geltend macht und entsprechend Klage einbringt.
Zahlreiche positive Entscheidungen gegen VW
Mut können den geschädigten Autofahrern die zahlreichen Entscheidungen gegen VW machen, die vor allem in Deutschland bereits ergangen sind. Am 17.1.2017 verurteilte das LG Hildesheim erstmalig VW aufgrund einer „sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung“ sowie eines „Betrugs“. Im März 2017 bestätigten in etwa gleich zwei deutsche Gerichte einen Schadenersatzanspruch gegen VW: einmal das LG Karlsruhe wegen einer „sittenwidrigen, vorsätzlichen Schädigung“, das andere Mal das LG Kleve wegen eines Verstoßes gegen die in Umsetzung der EU-Typengenehmigungsrichtlinie 2007/46/EG ergangene deutsche EG-FGV. Weitere Gerichte folgten dieser Ansicht. Als eines der letzten Gerichte verurteilte in etwas das LG Frankfurt am Main am 2.11.2017, VW zum Schadensersatz wegen „Betruges“. Zuletzt gab in etwa auch das LG Berlin mit Urteil vom 15.11.2017 der Klage gegen VW statt. Nach Ansicht des LG Berlin hafte VW für den entstandenen Minderwert von 10 % sowie für mögliche weitere Schäden. Daneben ergingen noch zahlreiche weitere Urteile gegen VW.
Allgemeine Informationen zum VW Skandal können Sie hier nachlesen.
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